Umgang mit Handy & Co

 an der Grundschule Oberriexingen

 

 

Wir teilen die Meinung führender Medienpädagogen, dass Handys in der Grundschule nicht benötigt werden und Smartphones erst für Kinder ab 11 Jahre geeignet sind, da erst dann ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem digitalen Gerät möglich ist.   

 

Sollten Eltern Ihren Kindern in Ausnahmefällen dennoch ein Handy oder Smartphone in die Schule mitgeben, gelten für das Schulgebäude sowie das Schulgelände der Grundschule Oberriexingen folgende Regeln :

 

Nutzungsregelung für mobile Endgeräte:

 

Für alle Schüler/innen der Grundschule Oberriexingen ist das Mitbringen von digitalen Medien auf das Schulgelände ausschließlich im ausgeschalteten Zustand erlaubt. Dies gilt auch für die Räumlichkeiten der Kernzeitbetreuung, die sich auf dem Schulgelände befinden.

 

Die digitalen Medien sind nicht sichtbar in der Schultasche zu verwahren.

 

 

Foto-, Video- und Tonaufnahmen auf dem gesamten Schulgelände sind generell verboten (Recht am eigenen Bild) Ausnahme: von Lehrpersonen autorisierte Unterrichtszwecke oder nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer.

 

In dringenden Fällen verfügt die Grundschule Oberriexingen über mehrere Telefone und eine Rufnummer-Notfallliste, so dass die Erziehungsberechtigten jedes Kindes schnell und unkompliziert kontaktiert werden können.

 

 

Bei Lerngängen und Ausflügen verbleiben alle digitalen Geräte ebenfalls ausgeschaltet und nicht sichtbar in der Tasche. Die begleitende Lehrkraft verfügt über ein mobiles Telefon, so dass jedes Kind im Notfall die Erziehungsberechtigten erreichen kann.

 

Bei Schullandheimaufenthalten verabredet die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer egebenenfalls weitergehende Regeln oder evtl. Ausnahmegenehmigungen mit den teilnehmenden Schülerinnen / Schülern und deren Eltern.

 

 

Bei Verletzung dieser Regeln wird das digitale Gerät von der Lehrkraft eingesammelt und verwahrt. Es kann am Ende des Schulvormittags vom betroffenen Kind wieder abgeholt werden.

 

Bei wiederholter Regelverletzung muss das digitale Gerät am Folgetag von den Eltern in der Schule abgeholt werden.