Schulordnung der Grundschule Oberriexingen

Alle, die an der Grundschule Oberriexingen lernen und arbeiten, sollen sich wohlfühlen.

Deshalb ist es wichtig, dass wir uns gegenseitig achten, fair und höflich miteinander umgehen und vereinbarte Regeln

einhalten.

 

Unser Miteinander

 

Kein Kind will geschlagen, angespuckt, gestoßen, gehänselt oder in anderer Weise belästigt werden. Ich verhalte mich anderen Kindern gegenüber so, wie ich behandelt werden möchte:

  • Ich tue niemandem weh, weder körperlich noch mit Worten.
  • Ich bin zu allen freundlich und höflich.
  • Ich versuche Streit im Gespräch zu lösen.
  • Wenn ich den Streit nicht´schlichten kann, hole ich bei den Lehrern Hilfe.
  • Ich achte das Eigentum anderer.
  • Bei „Stopp !“ ist Schluss !

 

Schulhaus / Schulgelände

 

Jacken und Turnbeutel hänge ich ordentlich an die Garderobe. Wertsachen bleiben zu Hause.

  • Beim Arbeiten auf dem Flur verhalte ich mich so leise, dass ich andere Kinder beim Lernen nicht störe.
  • Auf den Fluren und auf den Treppen gehe ich langsam, damit ich Unfälle vermeide. Ich rutsche / klettere nicht auf dem Treppengeländer und springe nicht über die Treppenstufen.
  • Auf den Sitzwürfeln und dem Sofa darf ich sitzen und im Krankheitsfall liegen. Meine Schuhe berühren aber nicht die Sitzfläche.
  • Ich darf erst nach der Radfahrausbildung in der 4.Klasse mein Fahrrad mitbringen.

 

Klassenzimmer

  • Auf und unter dem Tisch, sowie im Fach halte ich Ordnung.
  • Ich tobe, renne und schreie nicht im Klassenzimmer.
  • Ich lehne mich nicht aus dem Fenster.
  • Ich gehe mit allen Sachen schonend um.
  • Ich bringe kein Spielzeug mit, wenn es nicht ausdrücklich von der Lehrerin/ dem Lehrer erwünscht oder erlaubt ist. Spielzeug zum Sammeln und Tauschen (z.B. Sticker, Karten…) muss ich zu Hause lassen.
  • Ich erledige meinen Ordnungsdienst pünktlich und gewissenhaft.

 

Pausenhof

  • Wenn ich auf dem Schulhof warte, stehe ich unterhalb der Treppen vor dem Haupteingang.
  •  Zu Beginn der Pause verlasse ich rücksichtsvoll und rasch das Schulhaus. Nach Pausenende kehre ich zügig, ohne andere zu schubsen oder zu bedrängen, in mein Klassenzimmer zurück.
  • In den Pausen bleiben wir auf dem Schulhof.
  • Spielgeräte bringe ich nach der Pause wieder ordentlich zur Spielhütte zurück.
  • Auf den Holzbänken befindet sich die Ruhezone. Ich laufe und renne deshalb nicht auf den Bänken und belästige keine Kinder, die darauf sitzen.
  • Ich spiele nur Spiele, die anderen keine Schmerzen zufügen, Angst machen oder andere gefährden.
  • Ich betrete die Rasenfläche am Hang und unterhalb der Fenster nicht.
  • Auf dem Balken oder Kreisel stoße ich niemanden herunter.
  • Auf der Rutsche rutsche ich mit den Füßen voraus und höchstens zu zweit parallel. Ich springe nicht auf die Rutschfläche und laufe nicht darauf herum.
  • Im Winter ist das Schneeballwerfen untersagt. Ich darf aber Schneemänner bauen.

 

Toiletten

  • Auf der Toilette spiele und tobe ich nicht. Ich verteile kein Wasser und keine Seife im Raum und stopfe keine Gegenstände in die Toilette oder das Stehklo.
  • Nach dem Toilettengang nutze ich die Toilettenspülung und wasche dann anschließend gründlich meine Hände.
  • Die Toilette ist kein Aufenthaltsort.

 

Sporthalle, Aula und Kabinen

  • Im Sportunterricht trage ich in der Sporthalle stets Sportkleidung.
  • Uhren und Schmuck lege ich im Sportunterricht ab.
  • Kinder mit längeren Haaren tragen ein Haargummi.
  • In der Umkleidekabine ziehe ich mich zügig um, ohne zu spielen oder zu toben.
  •  Meine Kleidung lege ich auf die Bank, meine Schuhe stelle ich darunter.
  • Ich betrete niemals ohne die Erlaubnis meines Lehrers den Geräteraum.

Konsequenzen bei Regelverstößen

  1. Klärendes Gespräch mit dem Kind bei kleinen Regelverstößen.
  2. Schnelle Informationen an die Eltern bei größeren Regelverstößen, sowie eine Wiedergutmachung in Form einer schriftlichen oder mündliche Entschuldigung, Beseitigung der Schäden / Verschmutzungen oder Ersetzen des Materials.
  3. Ausschluss von schulischen Aktivitäten, wenn ein Kind mehrfach gegen die Regeln verstößt und alle Gespräche darüber zu keiner Besserung geführt haben. Die Erziehungsberechtigten werden informiert.
  4. Bei massiven Regelverstößen treten die Ordnungsmaßnahmen des Schulgesetzes § 90 in Kraft.