Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor
- der Übergang in eine weiterführende Schule.
Diese Entscheidung ist nicht einfach, denn das Kind als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, seinen Begabungen,
seinen Leistungen und Potenzialen soll dabei berücksichtigt werden.
Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedes Kind für die Schulart zu empfehlen,
an der es eine optimale Förderung erhalten kann - eine Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und es weder über- noch unterfordert.
Erstellung der Grundschulempfehlung
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Informations- und Beratungsgespräche der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über
jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl bis Freitag, 26. Januar 2024
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Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam
mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum bis Mittwoch, 07. Februar 2024
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Entscheidung der Eltern ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen. Eingang der Mitteilung dieser
Entscheidung an der Grundschule
spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung
Besonderes Beratungsverfahren
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Durchführung der Elternberatung und ggf. Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft bis Freitag, 22. März 2024
Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen
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für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Mittwoch, 06. März 2024 und Donnerstag, 07. März 2024
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für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: Bis Mittwoch, 10. April 2024
Quelle:https://km-bw.de/,Lde/7417175